Im Tal der Eder im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg (Regierungsbezirk Kassel) liegt die Stadt Hatzfeld. Die rund 3.000 Einwohner des idyllisch gelegenen Städtchens verteilen sich in die Stadtteile Hatzfeld, Biebighausen, Eifa, Holzhausen und Reddinghausen sowie die Siedlungen Ebenfeld, Lindenhof, Hof Roda, Hof Oberndorf und Hof Schafhort. Diese Verteilung spiegelt bereits den Charakter Hatzfelds wider, das rund 150 Kilometer östlich des Ruhrgebiets und nordwestlich von Marburg inmitten einer grünen Mittelgebirgslandschaft ruht. Dennoch ist die Stadt wirtschaftlich abgesichert und bietet mit dem Gewerbegebiet „Im Struthfeld“ einer Vielzahl an Industrie-, Handwerks- und Gewerbebetrieben unterschiedlicher Branchen ein Zuhause.
Unsere 5 Schutzschilder
Durch unsere langjährige Markterfahrung und die erfolgreiche Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Banken und Kreditinstituten können wir Ihnen unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Wir bieten Ihnen, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation, eine individuell auf Sie maßgeschneiderte Finanzierungslösung an. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Gesamtinvestitionskosten finanziert werden.
Im Rahmen des langfristigen Betreuungssystems begleiten wir Sie und Ihr Immobilieninvestment nachhaltig. Eine Hausverwaltung kümmert sich darüber hinaus um das gesamte Immobilienprojekt und die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Einmal im Jahr findet eine Eigentümerversammlung statt, bei der wir Sie vertreten können. Unter anderem wird dort über die Verwendung der von der WEG gebildeten Instandhaltungsrücklage gemeinsam entschieden.
Die Mietverwaltung bzw. Sondereigentumsverwaltung (SEV) kümmert sich um die Betreuung der einzelnen Appartements und deren Bewohner. Bei einer Betreiberimmobilie wird der Vertrag mit dem Generalpächter überwacht.
Ein langfristiger, indexierter Betreibervertrag mit dem Pflegedienstleister sorgt für die Mietsicherheit. Der Betreiber pachtet die Immobilie und rechnet selbst mit den Sozialkassen ab (§72, 11. SGB, Versorgungsvertrag), wodurch die Mietpacht an den Eigentümer des Pflege-Appartements sichergestellt ist.
Es gilt die „Dach- und Fachklausel“ für die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Notwendige Maßnahmen an der Fassade, den Fenstern und dem Dach werden über die Rücklagen finanziert. Der Pächter ist verantwortlich für alle laufenden Renovierungen und Instandhaltungsmaßnahmen des Sondereigentums, unter anderem auch für die Heizung und den Aufzug.